03.04.2022 UPDATE:
Nach zwei Jahren konsequentem Tragen der Masken ist es nun so weit:
Ab sofort entfällt die Maskenpflicht für Kunden von Kosmetikstudios.
Gleichzeitig entfällt auch 3G. Sie benötigen keine Nachweise mehr über Ihren Impfstatus oder Schnelltest, um bei uns eine Massage oder Kosmetikbehandlung genießen zu können.
10.02.2022
In Bayern gilt für den Besuch in Kosmetikstudios nun wieder die 3G-Regel. Welche Einschränkungen das im Detail sind erfahren Sie hier:
- Sie als Kunde müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen.
- Ungeimpfte Kunden benötigen ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests, einen Schnelltests, oder können bei uns kostenlos einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen.
- Wenn Sie bei uns einen Selbsttest machen möchten, kommen Sie bitte ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin zu uns.
- Wir dürfen Ihnen leider keine Bescheinigung über den durchgeführten Selbsttest ausstellen, mit der Sie im Anschluss z.B. zum Friseur gehen könnten.
- Schüler benötigen keinen 3G-Nachweis. Auch nicht in den Schulferien. Sie müssen lediglich den Schülerausweis vorzeigen.
- Für Kunden gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf aber natürlich abgenommen werden, sofern es für die Behandlung notwendig ist.
Ein Desinfektionsspender steht direkt im Eingangsbereich für Sie bereit. Bitte benutzen Sie diesen 🙂
Selbstverständlich befolgen wir weiterhin unser Schutz- und Hygienekonzept, welches die gesetzlichen Anforderungen deutlich übersteigt. Alle Mitarbeiter werden täglich getestet, in allen Bereichen sind Luftreiniger installiert, alle Kontaktflächen werden mehrmals täglich desinfiziert und jeder Raum wird regelmäßig ausgiebig gelüftet.
Sie haben noch Fragen? rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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